Dürfen Anaphylaxie-Notfallmedikamente in Kita und Schule verabreicht werden?

In aller Kürze: JA, weil…

  • eine generelle Erste Hilfe-Pflicht im Notfall besteht
  • Ersthelfer durch die DGUV geschützt sind
  • ein ärztlich ausgestellter Anaphylaxie-Notfallplan vorliegt

(Disclaimer: Dieser Text ist keine Rechtsberatung!)

Update 06.05.22: Höre dir ergänzend die passende Podcast-Episode an:

In länger – für alle, die es genauer wissen wollen:

„Wir dürfen keine Medikamente geben! Wir dürfen ja nicht mal ein Pflaster kleben…“ Stimmt das???

Dürfen Anaphylaxie-Notfallmedikamente in Kita und Schule angewendet werden?

Solche Sätze hören Eltern von Kindern mit Erdnussallergie oder anderen Nahrungsmittelallergien immer wieder, wenn sie mit der zukünftigen Kita oder Schule über das Anaphylaxie-Notfallset und die Gabe von Notfallmedikamenten gesprochen haben.

In besonders krassen Fällen wird sogar das Mitbringen des Notfallsets oder die Kita-Aufnahme des Kindes komplett abgelehnt.

Dementsprechend hat die Frage nach dem „Dürfen oder nicht“ in meinen Anaphylaxieschulungen für Kitas und Schulen immer einen hohen Stellenwert.

Unwissenheit und Angst

Dahinter stecken meist Unwissenheit und diffuse Ängste.

Gegen beides kann man etwas tun, wenn man sich die rechtliche Situation genauer anschaut.

Erste Hilfe: Was ist das?

Jede*r BügerIn ist im Notfall verpflichtet, als Erste Hilfe das zu tun, was erforderlich und zumutbar ist, ohne sich selbst zu gefährden oder andere wichtige Pflichten zu verletzen.

Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar (§ 323c StGB).

Zur Ersten Hilfe gehören der Notruf, Patientenlagerung, Herdruckmassage etc. – aber was ist mit Medikamenten?

Regelmäßige vs. Notfall-Medikamentengabe

Anders als die regelmäßige Medikamentengabe, die nur unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis stattfinden kann, stellt die Gabe von Notfallmedikamenten bei einer bekannten Vorerkrankung mit möglichen, potenziell lebensbedrohlichen Notfallsituationen eine Erste Hilfe-Leistung dar.

Eine anaphylaktische Reaktion kann sich sehr schnell entwickeln und der Verlauf ist nicht vorhersehbar, so dass eine Medikamentengabe noch vor Eintreffen des Notarztes erforderlich ist.

Der Adrenalin-Autoinjektor ist das schellwirksamste und effektivste Anaphylaxie-Notfallmedikament. Er ist vordosiert, selbstauslösend und für die einfache Anwendung durch Laien gemacht. Die Anwendung kann und sollte mit Hilfe eines Trainerpens (ohne Nadel, ohne Medikament) geübt werden.

Es sind nicht die Notfallmedikamente, die dem Kind schaden können, sondern die anaphylaktische Reaktion!

Besondere Fürsorgepflicht

Dem Betreuungspersonal in Kitas und Schulen kommt eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern zu. Sie übernehmen während der Betreuungszeit einen Teil der Aufgaben, die sonst die Eltern hätten.

Kinder können sich im Anaphylaxie-Fall noch nicht selbst helfen und sind auf schnelle Hilfe durch Erwachsene angewiesen.

ErzieherInnen und LehrerInnen sollten daher Absprachen mit den Eltern des betroffenen Kindes treffen und sich in die Gabe der Notfallmedikamente einweisen lassen. Dies kann z.B. durch eine Ärztin/ einen Arzt, in einer Anaphylaxieschulung oder auch durch die Eltern selbst geschehen.

Kein Haftungsrisiko für ErzieherInnen und LehrerInnen

ErsthelferInnen stehen generell unter dem Schutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), auch ErzieherInnen und LehrerInnen (bei BeamtInnen: Unfallfürsorge). Ein persönliches Haftungsrisiko besteht demnach nicht, so lange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch gehandelt wird.

Hinweise zur Notfall-Medikamentengabe findet man z.B. in den DGUV-Broschüren „Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen/ Schulen“ und „Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“. Darüber hinaus gibt es seitens der einzelnen Kita-Träger bzw. der Schulministerien der jeweiligen Bundesländer schriftliche Hinweise rund um die Medikamentengabe und Erste Hilfe.

Wichtig: Ärztliches Attest

Wichtige Voraussetzung für die Medikamentengabe ist das ärztliche Attest!

Im standardisierten Anaphylaxie-Notfallplan bzw. Anaphylaxie-Pass (= Notfallplan in klein) werden u.a. alle relevanten Daten des Kindes und die Notfallkontakte, sowie die individuellen Anaphylaxie-Auslöser und die verordneten Notfallmedikamente und Dosierungen eingetragen; hier sind klare Handlungsanweisungen für den Notfall enthalten. Unterschrieben von der behandelnden Ärztin/ dem behandelnden Arzt gilt dies als Attest.

Ergänzend kann von den Eltern eine „Ermächtigung zur Medikamentengabe“ unterschrieben werden: Damit dokumentieren die Eltern nochmals, dass sie die Medikamentengabe im Anaphylaxie-Notfall ausdrücklich wünschen.

Anaphylaxieschulungen helfen

Es spricht also – rein formal betrachtet – nichts gegen die Anwendung von Anaphylaxie-Notfallmedikamenten in Kitas und Schulen.

Die dennoch bestehenden Ängste sind natürlich verständlich und sollten ernst genommen werden!

Durch Aufklärung und Schulung, regelmäßige Übung mit dem Trainerpen, und durch offene, lösungsorientierte Kommunikation können diese Ängste genommen werden.

Hilfe hierzu findest du z.B. in meinen Online-Anaphylaxieschulungen und Schulungsmaterialien für Eltern (wenn du hier klickst, kommst du zur Übersicht all meiner Schulungsformate und Schulungsmaterialien).

Falls es in deiner Kita oder Schule Probleme mit der Erste Hilfe-Bereitschaft gibt, melde dich gern für ein kostenfreies Erstgespräch (hier klicken zu meinem Online-Terminkalender) an, dann schauen wir, wie ich dir helfen kann!

Herzlichst

Kristina Schmidt

 

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